Bundestag Anhörung: Stärkung der Psychosomatik im PEPP

Heute findet im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur Weiterentwicklung des PEPP-Entgeltsystems, des Systems für die zukünftige Finanzierung der stationären Behandlungen in den Abteilungen für Psychiatrie und Psychosomatik, statt.

Als Sachverständiger werde ich die Position der Psychosomatik und des Verbandes der Psychosomatischen Kliniken, VPKD, vertreten.

Im Positionspapier des VPKD wird das bisherige, historisch gewachsene Entgeltsystem in den Kliniken kritisiert und die Notwendigkeit eines leistungsorientierten Vergütungssystem hervorgehoben.

Krankenhäuser bekommen nämlich bis heute Tagespauschalen, die einmal im Jahr mit den Krankenkassen in Budgetverhandlungen festgelegt werden. Sie haben eher etwas mit den Besonderheiten der Kliniken, als mit der Patientenbehandlung zu tun. Kliniken bekommen also bis heute die gleichen Tagespauschalen für alle Patienten, unabhängig von dem Behandlungsaufwand oder der Schwere der Erkrankung der Patienten.

Darüber hinaus ist dieses bisherige Entgeltsystem intransparent und die Bezahlung unabhängig von der Intensität und Qualität der Behandlung. Oft werden Patienten mit den gleichen Erkrankungen ganz unterschiedliche Behandlungen angeboten, je nachdem in welcher Klinik die Behandlung stattfindet. Viele der Behandlungen sind nicht leitliniengerecht, die Wirksamkeit und der Erfolg nicht durch wissenschaftliche Untersuchungen überprüft.

So hat z.B. die Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung zur Behandlungen von Depressionen bei mehr als 6 Millionen Versicherten nachgewiesen, dass nur ein Viertel der Patienten eine leitliniengerechte, angemessene und notwendige Behandlung bekommt (siehe dazu Beitrag in diesem Blog).

Bei der Anhörung werde ich mich deshalb insbesondere einsetzen für:

– die Finanzierung von mehr Psychotherapie im Entgeltsystem

– mehr Qualitätssicherung und mehr Anwendung von Qualitätssicherung und Leitlinien

– die Einrichtung von Psychosomatischen Institutsambulanzen und mehr sektorenübergreifender Versorgung

– einer Einführung des PEPP-Entgeltsystems mit einer verlängerten bugetneutralen Phase

– einer weiteren Differenzierung von Diagnosen und Prozeduren

– und einer Modifizierung der Kodierrichtlinien