Psychische Erkrankungen-Keine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht !

Nach dem furchtbaren Unglück der Germanwings Maschine 4U9525 und dem gewaltsam herbeigeführten Tod von 150 Menschen überschlugen sich die Medien mit wilden Spekulationen über die Ursachen und manche Politiker gingen mit mit sehr einfachen, schnellen Lösungsvorschlägen an die Öffentlichkeit und in die Talkshows.

Dabei sollte wohl  der Eindruck entstehen, es gäbe schnelle, einfache Lösungen für komplexe Probleme, über die wir alle zu wenig wissen. Viele Medienvertreter und selbst ernannte Experten schienen sich eher selbst beruhigen zu wollen, als öffentlich einzugestehen, dass sie nicht Bescheid wussten.

Schnell wurde der Ruf nach Lockerung der Schweigepflicht laut (siehe FAZ.net). Der CDU Politiker Dirk Fischer forderte sogar: „Piloten müssten zu Ärzten gehen, die vom Arbeitgeber vorgegeben werden (siehe T-Online).“

Der Bayerische Innenminister dachte sogar öffentlich über „Berufsverbote für Depressive“ nach. (Hier paart sich Populismus mit Unkenntnis).

Und wie immer, wenn Politiker unsicher werden, wird der Ruf nach Verschärfung der Gesetze laut.

Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig und auch für solche katastrophalen Fälle ausreichend. Lösungen müssen eher an anderer Stelle gesucht werden (s.u.)

Der Schutz des Privatgeheimnissen (vor allem von Patienten) ist im § 203 Abs. 1 Strafgesetzbuch eindeutig geregelt:

(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, dass ihm als Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufes oder Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftliche Abschlussprüfung und (weiteren Berufsgruppen 3. bis 6) anvertraut worden oder sonst bekannt worden ist, wird mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr bestraft.“

Vom Gesetzgeber gibt es davon nur 4 Ausnahmen: (1.) die Einwilligung des Patienten, (2.) die mutmaßliche Einwilligung (z.B. bei Ohnmacht nach einem Unfall), (3.) die Gefahr bei bei meldepflichtigen Infektionserkrankungen (Offenbarungspflichten) und (4.) eine drohende Gefährdung Anderer oder einer angekündigten Straftat.

Das ist eindeutig und ausreichend.

Alle anderen Versuche, schnell die Gesetze zu ändern und die Öffentlichkeit mit Aktionismus zu beruhigen, sind unwirksam und gefährlich:

1. Den absoluten Schutz vor Straftaten gibt es nicht.

2. Nur wenn sich Menschen Experten gegenüber mitteilen, besteht die Möglichkeit einer Behandlung von (körperlichen und psychischen) Erkrankungen.

2. Menschen mit psychischen Problemen wenden sich aber nur an Ärzte und Psychotherapeuten, wenn sie keine negativen Folgen zu befürchten haben.

3. Arbeitgeber dürfen keine Informationen über medizinische, psychische und private Daten von Mitarbeitern bekommen.

4. Wenn psychische Erkrankungen unter Generalverdacht gestellt werden, gehen wieder mehr Menschen nur mit körperlichen Beschwerden zum Arzt (unspezifische Schmerzen, Verspannungen, Migräne, funktionelle Beschwerden).

5. Die Forderung nach Berufsverboten ist gefährlicher, als die Gefahr, die angeblich abgewehrt werden soll.

Dabei ist es offensichtlich, dass andere Maßnahmen zur Diagnostik und Behandlung von chronischen und psychischen Erkrankungen dringend notwendig sind:

– Wir brauchen endlich eine bessere Vernetzung der Ärzte und Psychotherapeuten untereinander.

– Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) muss Daten über Diagnosen, Behandlungen, Medikamente und Risikofaktoren für Ärzte und Psychotherapeuten zur Verfügung stellen.

– die Qualität der Therapien und Behandlungen müssen besser werden und sich an den Leitlinien orientieren.

Und Politiker müssen wohl lernen, dass es die absolute Sicherheit weder im Straßenverkehr, noch im Leben gibt.