Im November 2016 hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) verabschiedet.
Diese Gesetz stellt eine grundlegende Veränderung der Vergütung der Krankenhausbehandlungen dar. Seit Anfang des Jahres 2018 ist es für alle Kliniken und Abteilungen der beiden Fachbereiche verpflichtend.
Anders als das PEPP-Entgeltgesetz handelt es sich nicht um ein Preis-, sondern ein Budgetsystem.
Im Jahr 2009 hatte der Gesetzgeber ein neues Vergütungssystem für die psychiatrischen und psychosomatischen Klinken auf den Weg gebracht (Krankenhausfinanzierungs-Reformgesetz).
Ähnlich wie das G-DRG-System für die Vergütung der stationären Leistungen in der somatischen Medizin im Jahre 2002, hat dieses neue Entgeltsystem weitreichende Folgen für die Bezahlung und die Versorgung unserer psychosomatischen Abteilungen.
Deshalb habe ich mich von Anfang an für die Ausgestaltung dieses PEPP-Entgeltsystems engagiert:
- Vortrag gegen die Kritik am PEPP (VPKD 13.11.15)
- durch einen Artikel in der f&w vom Dezember 2015 (Führen und Wirtschaften im Krankenhaus) , der sich mit einem Alternativmodell der DGPPN auseinandersetzt.
- durch Arbeit im Vorstand des Verbandes Psychosomatischer Kliniken e.V.,VPKD
- durch zahlreiche Vorträge, u.a. auf dem DRG-Forum (Vortrag-2013 und 2014)
- durch Teilnahme am Vorschlagsverfahren des InEK 2014, 2015, 2016
- bei einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages
- durch Beiträge in diesem Blog
Im Folgenden wollen wir auf diese Seite ausserdem Links, aktuelle Informationen und Stellungnahmen zum PEPP-Entgeltsystem für ein Fachpublikum bereitstellen:
- Den aktuellen PEPP-Katalog 2015.Der Katalog für das Jahr 2018 kann auf der Seite des DRG-Institutes heruntergeladen werden.
- Stellungnahme von Dr. Krüger für den VPKD zur Weiterentwicklung des PEPP-Entgeltsystems zur Diskussion mit der DGPM vom 13.8.2014
Schauen Sie dazu bitte auch auf die Seite mit dem Titel: Infos-Vorträge.
Zusammenfassung:
Das neue Psych-Entgeltsystem wird weiterentwickelt werden. Daran, dass es im Jahre 2018 für alle Kliniken verbindlich eingeführt wird, kann es keinen ernsten Zweifel geben.
Es erfordert einen großen Aufwand an Umstellung der EDV-Systeme, der Organisation und Dokumentation, an Schulungen der Mitarbeiter und an Kalkulation der zukünftigen Erlöse.
Deshalb raten wir allen Abteilungen und Kliniken in Psychiatrie und Psychosomatik, sich schon jetzt auf das neue Kalkulationssystem vorzubereiten, an der Kalkulation und Option teilzunehmen und sich an der Diskussion um eine Verbesserung des PEPP-Entgeltsystems zu beteiligen.
Weitere Informationen Zum PEPP-Entgeltsystem finden Sie auf der Website der InEK GmbH und des VPKD.