Ambulanzen für die Psychosomatik
Seit Anfang des Jahres sind psychosomatische Krankenhäuser und Abteilungen berechtigt, Ambulanzen einzurichten (Institutsambulanzen nach § 118 Abs. 3 SGB V). Diese Möglichkeiten wurden durch die Veränderungen im Rahmen des PEPP-Entgeltssystems eingeleitet. Diese Ambulanzen stellen eine große Chance und Verbesserung für viele Patienten dar, die schnelle therapeutische und ärztliche Untersuchungen und Behandlungen brauchen (s.u.). Deshalb beabsichtigen […]