Ambulanzen für die Psychosomatik
Seit Anfang des Jahres sind psychosomatische Krankenhäuser und Abteilungen berechtigt, Ambulanzen einzurichten (Institutsambulanzen nach § 118 Abs. 3 SGB V). Diese Möglichkeiten wurden durch die Veränderungen im Rahmen des PEPP-Entgeltssystems eingeleitet.
Diese Ambulanzen stellen eine große Chance und Verbesserung für viele Patienten dar, die schnelle therapeutische und ärztliche Untersuchungen und Behandlungen brauchen (s.u.).
Deshalb beabsichtigen wir auch, in unserer psychosomatischen Abteilung bei München sobald wie möglich eine solche Institutsambulanz einzurichten.
Doch bis zur Realisierung müssen noch einige Voraussetzungen erfüllt werden. So trifft sich in der nächsten Woche eine Arbeitsgruppe bei der deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) unter Mitwirkung von Chefarzt Dr. Krüger, um die organisatorischen und inhaltlichen Voraussetzungen zu erarbeiten. Das Ziel sind verbindliche Rahmenvereinbarungen, wie sie bereits für die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIAs) bestehen.
Es muss nämlich sichergestellt werden, dass in den Ambulanzen nur Menschen behandelt werden, die sonst keine schnelle, aber notwendige, medizinische oder therapeutische Hilfe bekommen würden. D.h. hier sollen Patienten behandelt werden, die „wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung“ eine akute Behandlung brauchen, von niedergelassenen Ärzten, Psychiatern und Psychotherapeuten aber nur unzureichend oder nicht schnell genug erreicht werden.
Die Behandlung in Institutsambulanzen soll außerdem dazu dienen, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, stationäre Behandlungszeiten zu verkürzen und Behandlungsabläufe zu optimieren (PIA Vereinbarung 2010).
Es ist also nicht das Ziel von psychosomatischen Institutsambulanzen, in Konkurrenz zu ambulanten Psychiatern oder Psychotherapeuten zu treten. Das wird gesetzlich festgeschrieben werden. Es ist eher das Ziel einer neuen Ambulanz an der Psychosomatischen Abteilung in Ebersberg, eng mit den ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Kollegen zum Wohle der Patienten zusammenzuarbeiten.
So werden wir Patienten, die einen ambulanten Therapieplatz bekommen könnten und für die eine ambulante Therapie ausreicht, nicht in unserer Ambulanz behandeln.
Dazu sind wir schon seit Monaten in regelmäßigen Diskussionen mit den entsprechenden Arbeitskreisen und Qualitätszirkeln ambulanter Psychiater und Psychotherapeuten in der Region. Diese werden wir vor dem Start unserer Institutsambulanz noch einmal schriftlich und in einer Informationsveranstaltung informieren. Und wir würden uns freuen, wenn niedergelassene Kollegen in unserer neuen Ambulanz mitarbeiten würden.
Vorteile einer psychosomatischen Ambulanz für die Patienten:
- wenn Sie akute Hilfe benötigen, aber keinen Therapeuten oder Psychiater finden
- wenn wegen der Art, Dauer und Schwere Ihrer Erkrankung keine ambulante Therapie finden
- wenn Sie in einer internistischen oder anderen somatischen Abteilung eingewiesen wurden, aber eine psychosomatische Behandlung benötigen
- wenn Sie eine Kombinationsbehandlung (z. B. Einzel- und Gruppentherapie) benötigen
- wenn Sie eine Kombinationsbehandlung von Psychotherapie und Physiotherapie, Sozialberatung oder Kreativtherapie benötigen