PEPP – Neues Vergütungssystem eingeführt
Ab Januar wird es konkret: die Entwicklung und Einführung des neuen pauschalierenden Vergütungssystems für die psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Medizin, das PEPP-Entgeltsystem, ist beschlossene Sache.
Damit findet ein grundlegender Wandel in der Vergütung der Leistungen in der stationären Psychosomatik und Psychiatrie statt.
Bisher wurden die Bezahlungen der Behandlungen von jedem Krankenhaus einmal im Jahr individuell mit den Krankenkassen verhandelt. Diese sogennanten Tagessätze waren für alle Patienten gleich und wurden für jeden Behandlungstag gezahlt. Dabei gab es erhebliche Unterschiede in diesen Tagessätzen, die medizinisch nicht zu begründen waren.
Im neuen PEPP-Entgeltsystem wird es in Zukunft eine leistungsgerechte Bezahlung (Vergütung) für die psychosomatischen und psychiatrischen Krankenhäuser geben, wie es sie schon seit 10 Jahren im deutschen DRG-System für alle anderen Krankenhausleistungen gibt.
Die Vergütung im PEPP-Entgeltsystem soll ich nach der Schwere der Erkrankung und nicht mehr nach dem Krankenhaus richten. Das klingt besser und gerechter, ist aber in der Umsetzung äußerst schwierig und komplex.
Wenngleich die Umstellung zunächst auf freiwilliger Basis und budgetneutral beginnt, sind die Einrichtungen gut beraten, sich bereits jetzt auf das neue Kalkulationssystem vorzubereiten, welches ab 2015 verbindlich wird und ab 2017 schrittweise in den krankenhausindividuellen Budgets Berücksichtigung finden wird.
Basis des neuen Entgeltsystems werden tagesbezogene Pauschalen sein, deren Kalkulation auf der Grundlage empirischer Daten von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen vorgenommen wird. Einige zusätzliche Vergütungselemente wurden ergänzt.
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