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Bundestag Anhörung: Stärkung der Psychosomatik im PEPP

Heute findet im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur Weiterentwicklung des PEPP-Entgeltsystems, des Systems für die zukünftige Finanzierung der stationären Behandlungen in den Abteilungen für Psychiatrie und Psychosomatik, statt.

Als Sachverständiger werde ich die Position der Psychosomatik und des Verbandes der Psychosomatischen Kliniken, VPKD, vertreten.

Im Positionspapier des VPKD wird das bisherige, historisch gewachsene Entgeltsystem in den Kliniken kritisiert und die Notwendigkeit eines leistungsorientierten Vergütungssystem hervorgehoben.

Krankenhäuser bekommen nämlich bis heute Tagespauschalen, die einmal im Jahr mit den Krankenkassen in Budgetverhandlungen festgelegt werden. Sie haben eher etwas mit den Besonderheiten der Kliniken, als mit der Patientenbehandlung zu tun. Kliniken bekommen also bis heute die gleichen Tagespauschalen für alle Patienten, unabhängig von dem Behandlungsaufwand oder der Schwere der Erkrankung der Patienten.

Darüber hinaus ist dieses bisherige Entgeltsystem intransparent und die Bezahlung unabhängig von der Intensität und Qualität der Behandlung. Oft werden Patienten mit den gleichen Erkrankungen ganz unterschiedliche Behandlungen angeboten, je nachdem in welcher Klinik die Behandlung stattfindet. Viele der Behandlungen sind nicht leitliniengerecht, die Wirksamkeit und der Erfolg nicht durch wissenschaftliche Untersuchungen überprüft.

So hat z.B. die Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung zur Behandlungen von Depressionen bei mehr als 6 Millionen Versicherten nachgewiesen, dass nur ein Viertel der Patienten eine leitliniengerechte, angemessene und notwendige Behandlung bekommt (siehe dazu Beitrag in diesem Blog).

Bei der Anhörung werde ich mich deshalb insbesondere einsetzen für:

– die Finanzierung von mehr Psychotherapie im Entgeltsystem

– mehr Qualitätssicherung und mehr Anwendung von Qualitätssicherung und Leitlinien

– die Einrichtung von Psychosomatischen Institutsambulanzen und mehr sektorenübergreifender Versorgung

– einer Einführung des PEPP-Entgeltsystems mit einer verlängerten bugetneutralen Phase

– einer weiteren Differenzierung von Diagnosen und Prozeduren

– und einer Modifizierung der Kodierrichtlinien

In der Psychosomatik werden Schwerkranke mit Psychotherapie behandelt

„Schwerkranke werden schlechter versorgt.“ Diesen Eindruck versuchte ein Artikel in Spiegel-online am 26.6.13 zu vermitteln (siehe auch retweet auf @pso_ebe). In dem Artikel heisst es: „Das Budget für psychisch Schwerkranke schrumpft zugunsten weniger belasteter Menschen wie Burn out-Patienten. Experten warnen vor der Entwicklung einer Zweiklassenpsychiatrie – und dem Entgeltsystem der Kassen“.

Und dieser Artikel ist aus mehreren Gründen ärgerlich: er ist irreführend, er richtet sich gegen die Psychosomatik und Psychotherapie und gegen Patienten, die unter schweren Erkrankungen leiden, und bei denen aufwendige, intensive tägliche Psychotherapie in psychosomatischen Abteilungen oder psychotherapeutischen Abteilungen in der Psychiatrie notwendig sind (wie z.B. Burn out-Patienten).

In unserer Psychosomatik bei München behandlen wir seit Jahren Menschen mit Burn out Syndrom, bei denen zur Heilung eine intensive tägliche Psychotherapie notwendig ist. Diese Patienten sind schwer erkrankt und brauchen stationäre oder tagesklinische Behandlungen (s.u.). 

Herr Prof. Maier, Präsident der DGPPN, wird im Artikel mit den Worten zitiert: „Insbesondere Menschen mit chronischen und schweren psychischen Krankheiten sind benachteiligt.“ Von Herrn Prof. Beine, (ACKPA) wird  berichtete, er hätte Gespräche mitgehört, „welche Erkrankungen lukrativer“ seien. Frau Dr. Haudt, Vorsitzende der Bundesdirektorenkonferenz, warnt nach Worten der Autorin davor, dass auch „die Klinken in Gefahr laufen würden, in eine Versorgungsschieflage zu geraten.“

Mit all dem entsteht für die Öffentlichkeit und Patienten der Eindruck, die Finanzierungen von Behandlungen seien in Gefahr, „Schwerkranke würden schlechter versorgt“ und Burn out sei keine ernste Erkrankung, im Vergleich zu schweren psychiatrischen Erkrankungen wie z.B. chronische Schizophrenien.

Aber hinter einer „flotten Schreibe“ verstecken sich viele Fehler, tendenziöse Darstellungen, Interessen von Fachverbänden und wohl auch falsche Zitate von verantwortlichen Fachvertretern.

1. Denn das neue PEPP-Entgeltsystem soll gerade eine leistungsgerechte Vergütung ermöglichen. Es ist das ausgesprochene Ziel dieser Neuordnung der Vergütung, in Psychiatrie und Psychosomatik schwere Erkrankungen mit hohem Behandlungsaufwand höher zu vergüten als Behandlungen die weniger aufwändig sind und weniger Kosten verursachen (siehe mehr zum PEPP-Entgeltsystem in diesem Blog).

Deshalb brauchen sich die Fachverbände keine Sorgen über die eigenen Patientengruppen machen, sondern können ihren Beitrag dazu leisten, dass verschiedenen Behandlungen (intensive Betreuung, intensive Psychotherapie, medikamentöse Behandlungen) im neuen PEPP-Entgeltsystem gut abgebildet und angemessen vergütet werden.

Dieses Entgeltsystem kommt auch nicht auf Veranlassung der Kassen, sondern ist ein Gesetz der Bundesregierung, das durch die Selbstverwaltung umgesetzt werden muss !!!

2. Psychotherapeutische Behandlungskonzepte, die den Kern störungsspezifischer Behandlungsangebote bilden, helfen auch bei schwersten psychischen Erkrankungen wie zum Beispiel Essstörungen oder Borderline-Persönlichkeitsstörungen. „Eine schwere Magersucht, Borderline-Persönlichkeitsstörungen oder chronische Zwangserkrankung werden in psychosomatischen Kliniken sehr gut und vor allem mit langfristigem Erfolg psychotherapeutisch behandelt. Eine medikamentöse Behandlung alleine reicht bei diesen Krankheitsbildern nicht aus“, so Dr. Claus Krüger, Vorstandsmitglied des VPKD. „Das zeigt insbesondere die Qualitätsmessung unserer Mitgliedskliniken.“ Der VPKD erhofft sich vom neuen Entgeltsystem und einer begleitenden Qualitätsmessung künftig mehr Transparenz über die Leistungen von Psychosomatik und Psychiatrie – sowohl bei Behandlungsergebnissen als auch beim dahinter stehenden Aufwand (Zitat aus einer Presseerklärung des VPKD).

3. Burn out-Erkrankungen sind ernste Krankheitsbilder, die früh diagnostiziert und je nach Schweregrad behandelt werden müssen. Denn hinter dem Begriff Burn out verbergen sich schwere Depressionen und Somatisierungsstörungen (siehe die Beiträge dazu in diesem Blog). Und niemand würde bestreiten, dass es sich hierbei um ernste, behandlungsbedürftige Erkrankungen handelt.

Denn die Zunahme der psychischen Erkrankungen in den Gesundheitsberichten der Krankenkassen (AOK, Barmer-GEK, TKK) gehen auf das Konto von Depressionen, Burnout, Somatisierungsstörungen und weiteren ernst zu nehmenden Erkrankungen, die nur mit Psychotherapie ggf. mit zusätzlicher medikamentöser Behandlung) leitliniengerecht behandelt werden können und müssen.

Dazu sind Psychosomatiker wie Psychiater gemeinsam aufgefordert.

Ambulanzen für die Psychosomatik

Seit Anfang des Jahres sind psychosomatische Krankenhäuser und Abteilungen berechtigt, Ambulanzen einzurichten (Institutsambulanzen nach § 118 Abs. 3 SGB V). Diese Möglichkeiten wurden durch die Veränderungen im Rahmen des PEPP-Entgeltssystems eingeleitet.

Diese Ambulanzen stellen eine große Chance und Verbesserung für viele Patienten dar, die schnelle therapeutische und ärztliche Untersuchungen und Behandlungen brauchen (s.u.).

Deshalb beabsichtigen wir auch, in unserer psychosomatischen Abteilung bei München sobald wie möglich eine solche Institutsambulanz einzurichten.

Doch bis zur Realisierung müssen noch einige Voraussetzungen erfüllt werden. So trifft sich in der nächsten Woche eine Arbeitsgruppe bei der deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) unter Mitwirkung von Chefarzt Dr. Krüger, um die organisatorischen und inhaltlichen Voraussetzungen zu erarbeiten. Das Ziel sind verbindliche Rahmenvereinbarungen, wie sie bereits für die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIAs) bestehen.

Es muss nämlich sichergestellt werden, dass in den Ambulanzen nur Menschen behandelt werden, die sonst keine schnelle, aber notwendige, medizinische oder therapeutische Hilfe bekommen würden. D.h. hier sollen Patienten behandelt werden, die „wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung“ eine akute Behandlung brauchen, von niedergelassenen Ärzten, Psychiatern und Psychotherapeuten aber nur unzureichend oder nicht schnell genug erreicht werden.

Die Behandlung in Institutsambulanzen soll außerdem dazu dienen, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, stationäre Behandlungszeiten zu verkürzen und Behandlungsabläufe zu optimieren (PIA Vereinbarung 2010).

Es ist also nicht das Ziel von psychosomatischen Institutsambulanzen, in Konkurrenz zu ambulanten Psychiatern oder Psychotherapeuten zu treten. Das wird gesetzlich festgeschrieben werden. Es ist eher das Ziel einer neuen Ambulanz an der Psychosomatischen Abteilung in Ebersberg, eng mit den  ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Kollegen zum Wohle der Patienten zusammenzuarbeiten.

So werden wir Patienten, die einen ambulanten Therapieplatz bekommen könnten und für die eine ambulante Therapie ausreicht, nicht in unserer Ambulanz behandeln.

Dazu sind wir schon seit Monaten in regelmäßigen Diskussionen mit den entsprechenden Arbeitskreisen und Qualitätszirkeln ambulanter Psychiater und Psychotherapeuten in der Region. Diese werden wir vor dem Start unserer Institutsambulanz noch einmal schriftlich und in einer Informationsveranstaltung informieren. Und wir würden uns freuen, wenn niedergelassene Kollegen in unserer neuen Ambulanz mitarbeiten würden.

Vorteile einer psychosomatischen Ambulanz für die Patienten:

  • wenn Sie akute Hilfe benötigen,  aber keinen Therapeuten oder Psychiater finden
  • wenn wegen der Art, Dauer und Schwere Ihrer Erkrankung keine ambulante Therapie finden
  • wenn Sie in einer internistischen oder anderen somatischen Abteilung eingewiesen wurden, aber eine psychosomatische Behandlung benötigen
  • wenn Sie eine  Kombinationsbehandlung (z. B. Einzel- und Gruppentherapie) benötigen
  • wenn Sie eine Kombinationsbehandlung von Psychotherapie und Physiotherapie, Sozialberatung oder Kreativtherapie benötigen

PEPP – Neues Vergütungssystem eingeführt

Ab Januar wird es konkret: die Entwicklung und Einführung des neuen pauschalierenden Vergütungssystems für die psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Medizin, das PEPP-Entgeltsystem, ist beschlossene Sache.

Damit findet ein grundlegender Wandel in der Vergütung der Leistungen in der stationären Psychosomatik und Psychiatrie statt.

Bisher wurden die Bezahlungen der Behandlungen  von jedem Krankenhaus einmal im Jahr individuell mit den Krankenkassen verhandelt. Diese sogennanten Tagessätze waren für alle Patienten gleich und wurden für jeden Behandlungstag gezahlt. Dabei gab es erhebliche Unterschiede in diesen Tagessätzen, die medizinisch nicht zu begründen waren.

Im neuen PEPP-Entgeltsystem wird es in Zukunft eine leistungsgerechte Bezahlung (Vergütung) für die psychosomatischen und psychiatrischen Krankenhäuser geben, wie es sie schon seit 10 Jahren im deutschen DRG-System für alle anderen Krankenhausleistungen gibt.

Die Vergütung im PEPP-Entgeltsystem soll ich nach der Schwere der Erkrankung und nicht mehr nach dem Krankenhaus richten. Das klingt besser  und gerechter, ist aber in der Umsetzung äußerst schwierig und komplex.

Wenngleich die Umstellung zunächst auf freiwilliger Basis und budgetneutral beginnt, sind die Einrichtungen gut beraten, sich bereits jetzt auf das neue Kalkulationssystem vorzubereiten, welches ab 2015 verbindlich wird und ab 2017 schrittweise in den krankenhausindividuellen Budgets Berücksichtigung finden wird.

Basis des neuen Entgeltsystems werden tagesbezogene Pauschalen sein, deren Kalkulation auf der Grundlage empirischer Daten von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen vorgenommen wird. Einige zusätzliche Vergütungselemente wurden ergänzt.

Mehr Informationen auf der Website der InEK GmbH